Es geht in die nächste Runde:
Nachdem die ursprüngliche Planung des Bundes, ein einheitliches Rauchverbot über die Arbeitskräfteverordnung durchzusetzten wegen ‘verfassungsrechtlicher Bedenken’ zunächst geplatzt war, sollten die Bundesländer eigene Regelungen finden. Dass taten sie nach und nach dann auch und schlielich traten zu etlichen verschiedenen Zeitpunkten viele im Detail verschiedene Regelungen in Kraft. Alle, natürlich, im Dienste der Gerechtigkeit gegen alle und jeden. Resultat: Ein kaum zu durchschauender Flickenteppich von Regelungen und in einigen kleinen Bundesländern wurde schon ein dem Tanktourismus äquivalenter Raucherourismus in die Kneipen jenseits der Grenze befürchtet – zum Nachteil der eigenen Gastwirte.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht zumindest Teile der bisherigen Regelungen außer Kraft gesetzt mit der Folge, dass in kleinen Kneipen unter 75 Quadratmetern (die keine zubereiteten Speisen anbieten) und die Jugendlichen unter 18 Jahren deutlich sichtbar den Zutritt verwehren, wieder geraucht werden darf. Auch für manche Diskotheken ändert sich etwas.
Einfacher werden mögliche Neuregelungen, wenn sie Ausnahmen zulassen, aber nicht. Denn wer misst die Kneipen nach? Was passiert, wenn eine Kneipe vielleicht 76 Quadratmeter groß ist? Darf sie dann künstlich verkleinert werden? Und wie? Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren womöglich in Begleitung Erwachsener doch in Raucher-Eckkneipen mitkommen, oder müssen sie vor der Tür stehen bleiben?
Das sind nur ein paar Fragen, die mir spontan einfielen. Experten werden da sicher noch mehr finden, was geregelt werden muss. Solche Regelungen erfordern einen Haufen an Bürokratie, Kontrolle, Arbeit in den Ämtern, Formulare, Fristen, Genehmigungen, Widersprüche gegen Entscheidungen, Fristen für Widersprüche gegen Entscheidungen usw., usw. – und womöglich dann doch noch eine weiter BVG-Entscheidung? Ach, und übigens: Darf ein Hartz IV-Empfänger eigentlich einen angebotenen Job in einer Raucherkneipe ablehnen, wenn er Nichtraucher ist? Andere Gesetze könnten also auch noch betroffen sein…
Einen Ausweg aus diesem bürokratischen Albtraum hat das Verfassungsgericht aber gleich offengelasssen: Ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen!
Nun darf man gespannt sein, wie die Politik sich gerade in Zeiten des Wahlkampfs (und den haben wir ja irgendwie permanent) entscheidet. Totales Rauchverbot in Gaststätten oder ausufernde Bürokratie? Das ist nun die Frage.


7 Antworten bis hierher ↓
oldman // August 1, 2008 um 10:44 |
Ich tippe mal auf „ausufernde Bürokratie“!
home42 // August 1, 2008 um 11:49 |
Geht schon los:
„zubereitete Speisen“?
oldman // August 2, 2008 um 10:38 |
Ich glaube, mit dem Link stimmt was nicht – bekomme ihn nicht geöffnet?
home42 // August 4, 2008 um 5:14 |
Stimmt. Ich weiß leider nicht, wie ich den HTML-Code des Links bearbeiten kann. ich probiere es noch mal:
zubereitete Speisen?.
home42 // August 4, 2008 um 5:15 |
Geht!
oldman // August 5, 2008 um 8:38 |
Ja – Danke!
«Kennzeichnend für die zubereitete Speise ist, dass sie zum alsbaldigen Verzehr essfertig gemacht ist» – herrlich, das kann man direkt im Kabarett verwenden.
In Niedersachsen wird bei der Bulette zur Vorsicht geraten - das BVG-Raucherurteil und die Folgen « Das Leben usw. // August 9, 2008 um 2:39 |
[...] Komplettes Rauchverbot oder überbordende Bürokratie Rauchverbot gescheitert – Pfusch bei der Gesetzgebung? Diskussion ums Rauchverbot. “Wer raucht, ist befangen” [...]