Das Leben usw.

BVG-Urteil zur Online-Durchsuchung – Schäuble plant zügig Gesetz

Februar 28, 2008 · Kommentar schreiben

Ehrlich, ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur geplanten Online-Durchsuchung.

Denn einerseits konnte niemand ernsthaft glauben, dass eine (naja, relativ) neue Technologie einen rechtsfreien Raum schaffen würde, ein quasi exterritoriales Gebiet, auf das der Staat keinen Zugriff haben dürfte. Eigentlich kann man sich das auch gar nicht wünschen, denn es hieße auch, dass man im Falle eines Falles keinerlei Schutz durch den Staat erwarten dürfte.

Andererseits wurde mit den nun im Recht verankerten Bedingungen für die Anwendung der Online-Durchsuchung ein wahrscheinlich wirksamer Schutz vor Missbrauch und staatlicher Willkür geschaffen. Die Hürden sind hoch und sie müssen es sein, denn es geht um Kernbereiche privater Lebenführung. Der Chaos Computer Club sprach gar von einem neu geschaffenen Grundrecht auf eine “digitale Intimsphäre” und hofft, dass dieses auch auf die Voratsdatenspeicherung zur Anwendung kommt. Ich hoffe da mit. Wieder einmal kann ich statt ständig verschärften Gesetzen nur die Verstärkung des oft kanppen Personals bei Polizei und Justiz anmahnen. Das kostet Geld, aber es würde erstens mehr Vertrauen beim Bürger/Wähler schaffen und zweitens davor bewahren, dass die Anwendung von Recht zur Willkür werden könnte. Und es hätte noch einen dritten Effekt: Die Schaffung menschlicherer und gesünderer Arbeitsbedingungen bei den erwähnten Stellen. Schließlich hat auch hier der Staat eine Fürsorgepflicht.
Jetzt wissen wir alle, woran wir sind – und so soll es sein im Rechtsstaat.
Wolfgang Schäuble plant nun, ein neues BKA-Gesetz bis Sommer ins Parlament einzubringen. Hoffen wir, dass anschließend nicht noch einmal das BVG bemüht werden muss. Und hoffen wir weiter, dass es geschehen wird, wenn es nötig sein sollte.

Unmöglich ist das nicht. Joachim Jakobs, Gründer von privatsphaere.org, schreibt u. a. dazu auf pro-linux.de:

“Nach wie vor sind viele technische, juristische und politische Fragen zum staatlichen Eindringen in die Hardware Dritter unbeantwortet. Einige davon hat das Gericht heute wiederholt: Wie reagiert beispielsweise ein Arbeitgeber, wenn er erfährt, dass der Rechner seines Mitarbeiters gefilzt wurde? Wer haftet dafür, wenn Daten beim Filzen verloren gehen oder wenn das geschlagene Loch nicht nur von »Sicherheits«-Organen genutzt wird, sondern womöglich auch von der Konkurrenz? Wir haben jedenfalls beste Chancen, das gleiche Stück mit wechselndem Beklagten – dann mit Wolfgang Schäuble in der Hauptrolle – demnächst in diesem Theater bewundern zu dürfen.”

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Auch ein weiterer Bereich intimster Persönlicher Lebensführung könnte einer erneuten Bewertung in Bezug auf Datenspeicherung unterliegen: Der freie Verband deutscher Zahnärzte fordert die sofortige Abschaffung der Gesundheitskarte. Es könnte sich doch noch einiges zum Guten wenden…

Kategorien: D-land · Datenschutz · Demokratie · Gesellschaft · Netz

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